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Wer ist laut Künstlersozialkasse abgabepflichtig?
Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse:
Die nachfolgend genannten Branchen sind in einem weiten Sinne zu verstehen und beziehen sich auch auf Unternehmen, die nur partiell in diesen Branchen tätig werden:
- Verlage (Buchverlage, Presseverlage etc.)
- Presseagenturen und Bilderdienste
- Theater, Orchester, Chöre
- Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen, sowie sonstige Veranstalter, z. B. Tourneeveranstalter, Künstleragenturen, Künstlermanager
- Rundfunk- und Fernsehen
- Hersteller von bespielten Bild- und Tonträgern
- Galerien, Kunsthändler
- Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte
- Museen
- Zirkus- und Varietéunternehmen
- Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische und publizistische Tätigkeiten (z. B. auch für Kinder oder Laien).
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier oder bei Ihrem Steuerberater.